E. & E. Rittmannsperger Sammlunegn Gemeinnützige Stiftung

"Gründung, Stifter und Zweck"


Die E. & E. Rittmannsperger Sammlungen Gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Grünberg wurde am 26.11.2015 durch die Stifter Ekart und Erika Rittmannsperger gegründet. Am 11.12.2015 wurde die Stiftung gemäß § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVBI. S. 77) durch das Regierungspräsidium anerkannt.

Die gemeinnützigen Zwecke der Stiftung sind:

  1. Die Heimatpflege und die Heimatkunde (§52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 22AO)
  2. die Kunst und Kultur (§52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 5 AO)
  3. den Denkmalschutz und die Denkmalpflege (§52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 6 AO)
  4. die Wissenschaft und Forschung zu den unter 1. bis 3. genannten Zwecken der Stiftung (§52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 AO)
  5. die Erziehung, Volks- und Berufsbildung zu den unter 1. bis 3. genannten Zwecken der Stiftung (§52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 AO)
  6. die Beschaffung von Mitteln gemäß §52 Nr. AO


Die Förderung der Heimatpflege insbesondere durch

  • Die Förderung der historischen Städte und Landesforschung, sowie der regionalen Volkskunde;
  • den Aufbau und den langfristigen Erhalt einer Bibiothek zu den Themen der hessischen Landes- und Volkskunde;
  • die Unterstützung von Museen;
  • die langfristige Bewahrung von Literatur und Sammlungen zu Landes- und Volkskunde sowie Denkmalpflege
  • die ideelle und materielle Unterstützung von Fördermaßnahmen für die Bildung von Kindern und Jugendlichen im Bereich Kunst und Kultur.


Die Förderung der Kunst und Kultur insbesondere durch

  • Die Förderung und die Mitwirkung bei der Dokumentation und der Organisation von Ausstellungen und Veranstaltungen von Kunst und Kultur insbesondere mit Bezug zur Heimatpflege und Heimatkunde;

  • den Erwerb, die Sammlung, die Bewahrung, Pflege und Restaurierung von Kunstgegenständen und Kulturgütern, insbesondere von Literatur Sammlungen und Archiven;

  • die ideelle und materielle Unterstützung von Fördermaßnahmen für die Bildung von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Kunst und Kultur.Die Förderung des Denkmalschutz und der Denkmalpflege insbesondere durch:

Die Förderung des Denkmalschutz und der Denkmalpflege insbesondere durch:

  • Den Erwerb und den Erhalt von denkmalgeschützen Immobilien, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt,
  • die Förderung der Aus- und Weiterbildung hinsichtlich des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
  • die allgemeine Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit zur Stärkung des Denkmalbewusstseins in der Bevölkerung.




Die Förderung des Denkmalschutz und der Denkmalpflege insbesondere durch:

  • Wissenschaftliche Veranstaltungen und Forschungsprojekte zu den Stiftungszwecken. Ziel ist es, die Forschungsergebnisse zu den Zwecken der Stiftung der Allgemeinheit zugänglich zu machen;

  • die Gewährung von Druckkostenzuschüssen und die Verleihung von Preisen und Stipendien.
  • die Anschaffung und Bereitstellung von Literatur;
  • den Aufbau und die Unterhaltung wissenschaftlicher Sammlungen;
  • die Unterstüzung von Forschungsaufenthalten durch die Übernahme von Reise- und Unterkunftskosten,
  • die Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen, zum Beispiel durch das Bereitstellen von Lehrmaterialien, die Durchführung von Wettbewerben und Partnerschaften mit Schulen und Hochschulen

  • die Durchführung von Lehrveranstaltungen;
  • die Organisation und die Unterstützung von Konferenzen, Tagungen, Symposien und Ausstellungen,
  • die Herausgabe und Förderung von Publikationen.